Entfernung von Grabschmuck auf Rasengräbern
Gemäß unserer Friedhofssatzung sind in der Vegetationszeit (bis Allerheiligen) die Rasengräber von jeglichem Blumenschmuck und Grableuchten freizuhalten.
Für die Unterhaltung und Pflege der Flächen ist es erforderlich, dass der Grabschmuck bis 25. April entfernt wird.
Helmut Bauer, Ortsbürgermeister |
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