Reinigung von Straßen und Gehwegen
Zunächst möchte ich mich bei allen bedanken, die durch das Reinigen von Straßen und Gehwegen zu einem sauberen Ortsbild beitragen.
Da nicht alle Anlieger von unbebauten und bebauten Grundstücken ihrer Reinigungspflicht nachkommen, möchte ich hiermit auf die Beachtung der geltenden Bestimmungen zur Reinigung öffentlicher Straßen, Gehwegen und Rinnen hinweisen.
Ebenfalls müssen Hecken und Sträucher so geschnitten werden, dass sie nicht in die öffentlichen Verkehrswege hineinragen. Das Lichtraumprofil ist an Straßen mit einer Höhe von 4,50 m und an Gehwegen mit 2,25 m einzuhalten. Dies gilt auch an den Wirtschaftswegen.
Helmut Bauer, Ortsbürgermeister |
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