Reinigung von Straßen und Gehwegen
Da nicht alle Anlieger von unbebauten und bebauten Grundstücken ihrer Reinigungspflicht (siehe Mitteilungsblatt vom 8. Juli 22) nachgekommen sind, möchte ich hiermit nochmals auf die Beachtung der geltenden Bestimmungen zur Reinigung öffentlicher Straßen, Gehwegen und Rinnen hinweisen.
Ebenfalls müssen Hecken und Sträucher so geschnitten werden, dass sie nicht in die öffentlichen Verkehrswege hineinragen. Das Lichtraumprofil ist an Straßen mit einer Höhe von 4,50 m und an Gehwegen mit 2,25 m einzuhalten. Dies gilt auch an den Wirtschaftswegen.
Bitte die Pflegearbeiten bis spätestens 9. Oktober 22 ausführen.
Helmut Bauer, Ortsbürgermeister
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