Verwaltungsreform geht am 01.04.
auf Gemeindeebene weiter!
Das am 6. Oktober 2010 in Kraft getretene "Erste Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010" enthält grundlegende Regelungen, die Gebietsstrukturen der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden zu optimieren, die Möglichkeiten interkommunaler Kooperationen auszubauen sowie die Möglichkeiten einer unmittelbaren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in kommunalen Angelegenheiten zu erweitern.
Im Zuge dessen werden in den nächsten Jahren Ortsgemeinden fusionieren müssen, die weniger als 2 km voneinander entfernt sind. In einem bundesweiten Modellprojekt konnten nun die Gemeinden Minderlittgen und Hupperath für eine Gebiets- und Verwaltungsfusion gewonnen werden. Für beide Gemeinden sind besonders die beträchtliche finanzielle Förderung sowie das deutschlandweite Ansehen im Rahmen des Projektes von Entscheidung.
Aufgrund der größeren Fläche und Einwohnerzahl, „verliert bei der Eingemeindung“ die kleinere Gemeinde - hier Hupperath - ihre Selbstständigkeit.
Minderlittgen wird somit als „Leader-Gemeinde“ festgelegt.
Resultierend hieraus wird Minderlittgen einen Ortsbürgermeister und Hupperath einen Ortsvorsteher erhalten. Der Gemeindevorstand von (Alt-) Hupperath hat ab der Fusion ein Vorschlagsrecht. Alle Entscheidungen müssen vom Gemeinderat (Alt-) Minderlittgen abgesegnet werden.
Die größten Diskussionen ruft der zukünftige Name der Doppelgemeinde hervor. Favorisiert wird seitens der Projektleitung der Name „Neuminderlittgen“. Momentan steht diesbezüglich jedoch noch die Beschlussfassung des Gemeinderates Minderlittgen aus.
Durch die Fusion entsteht eine Gemeinde von ca. 13 km² Größe und knapp 1.400 Einwohnern, mit Grundschule, Architekturbüro, Schreinereien, Partyservice, Heilpraktiker uvm.
Am 01.04.2023 beraten die Vertreter der Ortsgemeinden im Eventum Wittlich final über die Fusion.
i.V. Staatsministerium Mainz |
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