Information über die Sitzung des Gemeinderates vom 16. Mai 2023
Die Zuhörerin merkte an, dass die Einzäunung des Spielplatzes am Backhaus so freigelegt werden sollte, dass darunter auch gemäht werden kann.
Des Weiteren stellt sie die Frage, welche Bepflanzung in der Straße „Schladter Weg“ vorgenommen wird. Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass noch im Mai dieses Jahres eine Anpflanzung von Bäumen entlang der Hauptstraße in Richtung Großlittgen (9 Stück) sowie im Herbst am „Schladter Weg“ (2 Stück) vorgesehen ist.
Sachdarstellung/Begründung:
Die Jahresrechnung 2020 schließt mit folgendem Ergebnis ab:
Ergebnisrechnung: Erträge: 907.841,52 €
Aufwendungen: 862.028,19 €
Jahresüberschuss(+) /-fehlbetrag(-): +45.813,33 €
Im Haushaltsplan 2020 war ein Jahresüberschuss von 28.125,00 € eingeplant, so dass hier eine
Ergebnisverbesserung von 17.688,33 € eingetreten ist.
Finanzrechnung: Saldo ordentl./außerordentl.
Ein- u. Auszahlungen: 167.669,09 €
Planmäßige Tilgung v. Investitionskrediten: 19.620,69 €
Finanzrechnung (Freie Finanzspitze): 148.048,40 €
Bilanz: Kapitalrücklage (Stand 01.01. des HH-Jahres): 2.728.858,79 € + Sonstige Rücklage 0,00 €
+ Ergebnisvortrag: 61.546,80 €
Jahresüberschuss(+) -/fehlbetrag(-): 45.813,33 €
= Eigenkapital zum 31.12. des HH-Jahres: 2.836.218,92 €
Stand der Verbindlichkeiten gegenüber VG-Kasse: 0,00 €
Stand der Forderungen gegen VG-Kasse: 445.475,66 €
Stand der Investitionskredite: 377.669,59 €
Im Rechnungsjahr 2020 hat die Ortsgemeinde Minderlittgen den Haushaltsausgleich erreicht.
Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss von +45.813,33 € ab.
Die Finanzrechnung schließt in den Ein- und Auszahlungen nach Abzug der planmäßigen Tilgung mit einem Überschuss von 148.048,40 € ab.
Die Bilanz weist ein Eigenkapital von 2.836.218,92 € aus.
Die Prüfung des Jahresabschlusses am 08.05.2023 hat keine Beanstandungen ergeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 08.05.2023 den Jahresabschluss 2020 geprüft und abgenommen. Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschloss der Gemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich vom Gemeinderat nach § 100 GemHVO genehmigt.
Unter dem Vorsitz des ältesten Ratsmitgliedes Jürgen Schruden beschloss der Gemeinderat auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Ortsbürgermeister und dem Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen.
Sachdarstellung/Begründung:
Die Jahresrechnung 2021 schließt mit folgendem Ergebnis ab:
Ergebnisrechnung: Erträge: 984.579,17 €
Aufwendungen: 904.771,95 €
Jahresüberschuss(+) /-fehlbetrag(-): +79.807,22 €
Im Haushaltsplan 2021 war ein Jahresfehlbetrag von 20.503,00 € eingeplant, so dass hier eine
Ergebnisverbesserung von 100.310,22 € eingetreten ist.
Finanzrechnung: Saldo ordentl./außerordentl.
Ein- u. Auszahlungen: 96.312,51 €
Planmäßige Tilgung v. Investitionskrediten: 20.141,67 €
Ergebnis Finanzrechnung (Freie Finanzspitze): 76.170,84 €
Bilanz: Kapitalrücklage (Stand 01.01. des HH-Jahres): 2.790.405,59 € + Sonstige Rücklage 0,00 €
+ Ergebnisvortrag: 45.813,33 €
Jahresüberschuss(+) -/fehlbetrag(-): 79.807,22 €
= Eigenkapital zum 31.12. des HH-Jahres: 2.916.026,14 €
Stand der Verbindlichkeiten gegenüber VG-Kasse: 0,00 €
Stand der Forderungen gegen VG-Kasse: 485.825,03 €
Stand der Investitionskredite: 357.527,92 €
Im Rechnungsjahr 2021 hat die Ortsgemeinde Minderlittgen den Haushaltsausgleich erreicht.
Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss von +79.807,22 € ab.
Die Finanzrechnung schließt in den Ein- und Auszahlungen nach Abzug der planmäßigen Tilgung mit einem Überschuss von 76.170,84 € ab.
Die Bilanz weist ein Eigenkapital von 2.916.026,14 € aus.
Die Prüfung des Jahresabschlusses am 08.05.2023 hat keine Beanstandungen ergeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 08.05.2023 den Jahresabschluss 2021 geprüft und abgenommen. Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschloss der Gemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich vom Gemeinderat nach § 100 GemHVO genehmigt.
Unter dem Vorsitz des ältesten Ratsmitgliedes Jürgen Schruden beschloss der Gemeinderat auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Ortsbürgermeister und dem Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung zu erteilen.
Sachdarstellung/Begründung:
In diesem Jahr steht die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 an. Gesucht werden in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land insgesamt 58 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Wittlich und Landgericht Trier als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Gemeinderäte der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Haupt- und Ersatzschöffen.
Die Voraussetzungen für die Übernahme des Schöffenamtes sowie möglichen Ablehnungs- und Hinderungsgründen sind in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2022 zu finden. Diese ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Zahl der aus Ihrer Gemeinde in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen wurde durch den Präsidenten des Landgerichts festgelegt und dem Ortsbürgermeister / der Ortsbürgermeisterin bereits mitgeteilt und ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift über die Wahl, Auslosung und Einberufung der Schöffinnen und Schöffen handelt es sich bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste um eine Wahl im Sinne von § 40 GemO.
Der Gemeinderat kann daher gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen. Ansonsten muss eine geheime Wahl durch Stimmzettel erfolgen.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 2, § 77 Gerichtsverfassungsgesetz).
Bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Vorschlagsliste ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist (§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO).
Der Gemeinderat beschloss zunächst gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 Gemeindeordnung, die Wahl im Wege der geheimen Abstimmung durchzuführen.
Nach Beratung wurde Herr Mario Berens zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen benannt:
Sachdarstellung/Begründung:
Im Bürgerhaus sollen die Fenster der Halle zur Kirchstraße gestrichen werden.
Im „Altbau“ sollen nur die Sprossenfenster im Obergeschoss einen Anstrich erhalten.
Für die Malerarbeiten an den Holzfenstern wurden von der Gemeinde Angebote angefordert. Zwei Angebote sind hierzu eingegangen.
Mindestfordernde Firma ist die Fa. Malerbetrieb Teusch GmbH aus Wittlich.
Nach Beratung beschloss der Gemeinderat die Auftragsvergabe an die Fa. Malerbetrieb Teusch GmbH zu erteilen.
Sachdarstellung/Begründung:
Der Gemeinderat wird über das als nichtöffentliche Anlage zu TOP 8 beigefügte Angebot der Fa. Wöffler aus Trier informiert.
Demnach ist beabsichtigt, an Kreuzungen oder Einmündungen innerhalb von Tempo 30-Zonen (VZ 274.1) in der Ortslage Minderlittgen durch entsprechende Fahrbahnmarkierungen auf den gemeindeeigenen Straßen die jeweilige Vorfahrtsregelung zu verdeutlichen.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) hebt das Zeichen 342 eine bestehende Wartepflicht hervor.
Hierbei handelt es sich um Markierungen in Form von weißen Dreiecken, auch „Haifischzähne“ genannt. Die Spitzen dieser Dreiecke müssen dabei in die Richtung des Fahrzeugs zeigen, das wartepflichtig ist. Die Wartepflicht wird z.B. an einer Kreuzung oder Einmündung aufgrund einer bestehenden „Rechts-vor-links-Regelung“ angezeigt.
Die „Haifischzähne“ machen die Verkehrsteilnehmer somit auf eine bestehende Vorfahrtsregelung aufmerksam.
In einem gemeinsamen Ortstermin mit der Fa. Wöffler wurden die jeweiligen Bereiche in Augenschein genommen und festgelegt.
Nach Beratung beschloss der Gemeinderat die erläuterten Fahrbahnmarkierungen in Form von „Haifischzähnen“ aufzubringen und der Fa. Wöffler den Auftrag zu erteilen.
Haushaltsmittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2023 unter der Buchungsstelle 17/5.4.1.0.523380 in Höhe von insgesamt 7.000,00 Euro zur Verfügung.
Sachverhalt:
Hierzu wird auf die Ausschreibungskonzeption verwiesen; die wesentlichen Eckpunkte sind:
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025. an. Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich.
Das Entgelt beträgt 180 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 15 Euro. Sollte die Durchführung der Ausschreibung noch vor der Vergabebekanntmachung gestoppt werden, werden für bis dahin erbrachte Leistungen (insbesondere die Zusammenstellung und Prüfung der Abnahmestellen) pauschal 10 Euro je Abnahmestelle in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt bei vorzeitiger Stornierung des Auftrags. (Alle Beträge netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer)
Die Stromlieferung wird im offenen Verfahren (§ 15 Abs. 1 VgV) nach den Vorgaben der Vergabeverordnung europaweit ausgeschrieben. Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag für die teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß Beschluss des dazu eigens eingerichteten Vergabegremiums. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.
Die Ausschreibung erfolgt – wie bisher – in Form einer sogenannten strukturierten Beschaffung, allerdings mit einigen Modifikationen aufgrund der Erfahrungen aus dem Krisenjahr 2022. Unverändert wird der Strompreis für das jeweilige Lieferjahr nicht zu einem Stichtag gebildet, sondern die abschließende Preisbildung erfolgt erst nach Zuschlagserteilung auf Grundlage einer Preisindizierung an einer Vielzahl von Stichtagen (rd. 45 Tage im Jahr 2023 für das Lieferjahr 2024 und rund 180 Tag im Jahr 2024 für das Lieferjahr 2025.). Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen.
Für die ausgeschriebene Vertragsmenge gilt eine Mehr- und Mindermengenregelung, die gegenüber bisher deutlich enger gefasst wurde. Als Vertragsmenge (kWh) wird die Summe der prognostizierten jährlichen Abnahmemengen der einzelnen Abnahmestellen verstanden. Der vertraglich festgelegte Lieferpreis gilt für eine tatsächliche Verbrauchsmenge von 95 bis 105 % der Vertragsmenge (bisher: 80 bis 110). Unter- oder überschreitet die tatsächliche Verbrauchsmenge diese Mengenschranken, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer zu viel beschaffte Mengen am Spotmarkt verkauft und bei einer Unterdeckung die fehlenden Mengen am Spotmarkt nachbeschafft.
Es werden wieder mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet, nach Bedarf erfolgt eine Zuschlags- oder Loslimitierung. Hierüber wird abschließend nach Eingang aller Aufträge entschieden.
Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.
Der Gemeinderat nahm die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.
Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Gemeinde* ab 01.01.2024 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Der Gemeinderat bevollmächtigte das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Gemeinde vorzunehmen.
Die Gemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
Die Ausschreibung soll für die Gemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen:
Ökostrom ohne Neuanlagenquote
(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium: Angebotspreis) für alle Abnahmestellen
Der Vorsitzende machte folgende Mitteilungen:
Arbeitseinsatz Friedhof
Am 22. April 2023 erfolgte der 2. Arbeitseinsatz des Gemeinderates in diesem Jahr. An dem Samstag wurden die Sichtbetonflächen der Friedhofshalle mit dem HD-Reiniger gereinigt, einen großen Teil der Wege gesäubert, der Rasen gemäht und auf dem angrenzenden Spielplatz die Tischtennisplatte aufgestellt. Die Ratsmitglieder Guido Bauer, Dietmar Stolz, Günter Teusch und Wilfried Schüller wurden von Udo Teusch und Silas Berg unterstützt. Allen ein herzliches Dankeschön.
Ausschreibung Eingangstür Bürgerhaus
Die Glasscheiben am Verbindungstrakt zwischen dem Altbau und der Halle wurden in der 19. KW. 2023 getauscht. Zusätzlich wurden an den beiden Seiten der Anlage je eine Dachrinne angebracht. Der Anschluss an die Fallrohre erfolgt in Eigenleistung.
In diesem Zusammenhang hat die ausführende Metallbaufirma die Eingangstür des Bürgerhauses zur Erstellung einer Angebotsvorlage aufgemessen. Angeboten wird eine Alu-Tür als Fluchttür. Das Design der Türe wird noch vor der Ausschreibung besprochen.
Prüfung Haushaltssatzung- und plan
Die Prüfung der Haushaltssatzung- und plan seitens der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ist abgeschlossen. Mit Schreiben vom 21. April 2023 teilt die Kreisverwaltung mit, dass die Ortsgemeinde Minderlittgen einen solide geplanten Haushalt 2023 vorgelegt hat. Der Ergebnis- und Finanzhaushalt 2023 sind ausgeglichen. Die Gemeinde hat zum 31.12.2022 Schulden aus Investitionskrediten in Höhe von 336.847 EUR und verfügt über einen Forderungsbestand in Höhe von 503.461 EUR gegenüber der Verbandsgemeindekasse.
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