Entfernung von Grabschmuck auf Rasengräbern
Gemäß der geltenden Friedhofssatzung sind in der Vegetationszeit (bis Allerheiligen) die Rasengräber von jeglichem Blumenschmuck und Grableuchten, dies gilt auch auf den Grabplatten, freizuhalten.
Nur so kann eine ordnungsgemäße Pflege gewährleistet werden. Bitte den Grabschmuck bis zum 26. April 2025 entfernen. Vielen Dank für euer Verständnis.
Helmut Bauer, Ortsbürgermeister |
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